Achtung kompliziert: So fahren Sie legal Elektro-Roller

Egal, ob Trotti oder Töff mit Elektromotor – wer nicht aufpasst, kassiert eine Busse. Denn manchmal machen schon 5 km/h den Unterschied aus. Wir sagen, worauf Sie achten müssen und was die häufigsten Fehler sind.

TextLorenz Keller

Der Bund nennt sie «elektrische Trendfahrzeuge» und meint damit die boomenden Zweiräder mit Elektromotor – vom E-Bike über den E-Scooter bis zum Elektro-Töff. Manche haben übrigens auch nur ein Rad – oder auch deren drei oder vier. Darum gilt auch: Achtung, kompliziert – so fahren Sie legal Elektro-Roller.

Das Bundesamt für Strassen (Astra) bietet auf seiner Webseite eine schöne Übersicht mit Regeln und Hinweisen. Zusätzlich haben wir noch diverse Polizeikorps angefragt und lassen die Erfahrungen aus dem Alltag auf der Strasse in unsere grosse Übersicht mit Tipps, Tricks und Hinweisen einfliessen.

Ohne Strassenzulassung rollt nichts

Das ist vielleicht die wichtigste Regel für Käufer: Elektrofahrzeuge müssen Voraussetzungen erfüllen, damit sie auf Schweizer Strassen zugelassen sind. Das sind ganz banale Regeln, etwa dass jedes E-Trotti eine Glocke braucht.

Aber es gibt auch sicherheitsrelevante Voraussetzungen. So braucht es zwei spurtreue Bremsen auf separaten Rädern, eine davon muss eine Reibungsbremse sein. Oder auch, dass eine fest angebrachte Fahrradbeleuchtung vorhanden sein muss.

Bei der Kantonspolizei Basel heisst es etwa: «Da die technischen Vorschriften für Leicht-Motorfahrräder jedoch komplexer sind als für Fahrräder, kann dies dazu führen, dass Leicht-Motorfahrräder nicht den technischen Vorschriften entsprechen.»

Wichtig zu wissen: Gerade die beliebten Einsteigermodelle brauchen keine generelle Zulassung. Es gibt also kein Typengenehmigungsverfahren oder Kontrollen. Wie bei einem Velo ist grundsätzlich der Lenker für den technischen Zustand verantwortlich. Man hat also selber für die Verkehrstauglichkeit und die «Strassenzulassung» zu sorgen.

Die Polizei empfiehlt, sich bei Unklarheiten etwa bei der Verkehrspolizei zu melden. Diese kennt die Regeln, hat Merkblätter und kann weiterhelfen.

Händler verkaufen ohne Zulassung

Wirbt also ein Händler mit «Strassenzulassung», dann heisst das bei den Einsteigermodellen, dass er dafür gesorgt hat, dass alle Schweizer Regeln erfüllt werden. Bei den meisten Händlern kann man gezielt auch danach suchen.

Verwirrend für die Konsumenten ist, dass weiterhin viele Elektro-Fahrzeuge ohne Strassenzulassung verkauft werden. Zum Beispiel bei den beliebten E-Trottis oder E-Scooter. Hier kann durchaus die Hälfte des Angebots legal auf der Strasse gefahren werden, die andere Hälfte nicht.

Und gerade bei Billig-Anbietern oder Aktionen von Discountern muss man erst im Kleingedruckten den Hinweis suchen, dass das Fahrzeug für die Nutzung auf öffentlichen Strassen nicht zugelassen ist.

Oft ist das Problem, dass die E-Scooter zu schnell sind. In der EU sind 25 km/h für den rein elektrischen Antrieb erlaubt, in der Schweizer aber nur 20 km/h. Sprich: Die Händler müssen für die Schweiz spezielle Versionen importieren, welche diese tiefere Spitzengeschwindigkeit einhalten. Zumindest momentan, denn im Parlament ist ein Vorstoss hängig, der das zulässige Tempo wie in der EU auf 25 km/h erhöhen will.

Kauft man ein Fahrzeug ohne Strassenzulassung, darf man damit nur auf Privatgrund fahren. Achtung: Sobald ein Parkplatz für alle offen ist, etwa bei einem Einkaufszentrum, gilt es nicht als privat.

Es gibt übrigens auch Fahrzeuge, die generell keine Zulassung haben. Etwa Hoverboards, elektrische Einräder oder auch Skateboards mit Motor. Die dürfen in der Schweiz ebenfalls nicht im Strassenverkehr gefahren werden.

Der Einstieg ist leicht, aber kompliziert

Wie und wo darf man denn nun mit welchem Ausweis fahren? Starten wir mit der Einsteigerkategorie, den «Leicht-Motorfahrrädern». Darunter fallen E-Trottis, E-Scooter, viele E-Bikes – aber unter bestimmten Bedingungen auch grössere Zweiräder, die wie Mofas oder Roller aussehen.

Die wichtigsten Voraussetzungen für diese Kategorie: Der Motor darf maximal 500 Watt stark sein, rein elektrisch darf die Höchstgeschwindigkeit 20 km/h betragen. E-Bikes dürfen eine Tretunterstützung bis 25 km/h bieten. Sprich: Man muss immer trampen, wird aber von einem Motor dabei unterstützt.

Für diese Fahrzeuge gelten im Strassenverkehr die gleichen Regeln wie für Fahrräder. Man muss und darf also auf der Strasse und auf Velowegen fahren, aber nicht auf dem Trottoir und nicht dort, wo es Fahrverbote gibt.

Einen Helm tragen muss man nicht – es ist aber natürlich wie beim Velo empfehlenswert. Ein Kontrollschild oder eine Zulassung braucht es hier ebenfalls nicht. Alle Detailregelungen findet man im Astra-Merkblatt.

Wichtig zu wissen und anders als beim Velo: Man muss 16 Jahre alt sein, um diese E-Trottis ohne speziellen Ausweis fahren zu können. Jüngere müssen einen Führerausweis der Kategorie M haben, den es normalerweise ab 14 Jahren gibt. Eine Übersicht dazu findet man auf Fuehrerausweise.ch.

Da viele Gefährte in dieser Kategorie unterwegs sind, kommt es auch immer wieder zu Problemen. Die Kantonspolizei Bern nennt etwa: mehrere Personen auf einem E-Trottinett, manipulierte E-Motoren oder Gefährte mit zu hoher Geschwindigkeit oder zu viel Leistung.

Auf den letzten Punkt weist auch die Kantonspolizei Basel-Stadt speziell hin: Hat der E-Motor mehr als 500 Watt Leistung, braucht es auf jeden Fall Kontrollschilder und einen Führerausweis. Und die Leistung des Motors muss auf diesem vermerkt sein.

Mehr Tempo, dann Ausweis und Nummer

Für schnellere und stärkere Gefährte gibts eine spezielle Kategorie. Nämlich jene des Motorfahrrads. Hier wäre auch das klassische Mofa anzusiedeln, aber auch schnelle E-Bikes und E-Roller.

Hier darf der Motor bis zu 1000 Watt Leistung haben und das Zweirad mit einer Geschwindigkeit von bis zu 30 Stundenkilometern rein elektrisch unterwegs sein. Tretunterstützung bei einem E-Bike ist sogar bis 45 Stundenkilometer möglich.

Aber eben: Dafür braucht es eine Zulassung und eine Kontrollnummer – nämlich so eine gelbe Mofanummer. Für die Konsumenten ist das aber eigentlich fast einfacher, weil bei der Zulassungsprüfung beim Strassenverkehrsamt natürlich auch gleich überprüft wird, ob alle Anforderungen erfüllt sind.

Natürlich haben daher auch die Händler ein Interesse daran, nur «legale» Gefährte auf den Markt zu bringen. Sie müssen die Modelle generell auch zur Typengenehmigung vorführen.

Allerdings brauchts zum Fahren auf jeden Fall einen Helm und einen Führerausweis der Kategorie M. Wer Auto (Kategorie B) oder Töff (Kategorie A) fahren darf, hat den aber sowieso in der Tasche.

Noch schneller sind Elektro-Motorräder

Natürlich gibts auch Roller und sogar Motorräder, die statt mit Benzin mit Elektro-Power unterwegs sind. Auch hier gibts dank Typenprüfung und Zulassung weniger Probleme bei der Ausstattung, solange man selber nichts am Fahrzeug rumbastelt.

Aber man muss genau schauen, ob man den richtigen Führerausweis hat. Denn auch hier gibt es unterschiedliche Kategorien. Etwa die Kleinmotorräder, die mit gelber Nummer unterwegs sind, mit höchstens 45 km/h fahren und höchstens 4000 Watt Motorleistung haben.

Hier brauchts mindestens den Führerschein der Kategorie A1. Wer seinen Führerausweis bis 2003 im alten Regime gemacht hat, hat diesen mit Limite 45 km/h teilweise geschenkt bekommen. Einfach auf dem Führerausweis nachschauen.

Je nach Stärke des Elektro-Motorrads oder des Elektro-Rollers sind dann andere Kategorien relevant. Es gibt insgesamt drei Ausweiskategorien, nämlich A1, -A und A. A1 kann zusätzlich noch begrenzt sein.

Welcher E-Roller oder welches E-Motorrad in welche Kategorie gehört, erfährt man bei seinem Händler. Und auf Fuehrerausweise.ch kann man nachschauen, wie man zum passenden Ausweis kommt.

Der A1 für E-Roller oder E-Töffs bis 11 kW ist für Autofahrer recht leicht zu erwerben. Man muss nur die praktische Grundschulung absolvieren.

Die Regeln sind mit den verschiedenen Varianten nicht immer einfach. Erschwerend kommt hinzu, dass man teilweise kaum mehr Unterschiede sieht. So gibts Elektro-Roller, die ohne Ausweis und auf 20 km/h limitiert gefahren werden können, die optisch aber kaum zu unterscheiden sind von einem viel stärkeren Gefährt, für das es einen Motorrad-Ausweis braucht.

Ärgerlich ist auch, dass immer noch viele Trendfahrzeuge ohne Schweizer Strassenzulassung verkauft werden, obwohl es gleiche Modelle auch mit Zulassung gibt. Das könnte sich mit einer Gesetzesanpassung ändern, wenn die Regeln der EU übernommen werden und so die Schweizer Importeure weniger für den heimischen Markt anpassen müssen.

Auf jeden Fall lohnt es sich, sich vor einem Kauf etwas mit dem Thema zu beschäftigen oder sich beraten zu lassen. Dann hat man auch länger Freude an seinem Gefährt – egal, ob E-Trotti für die Freizeit oder E-Roller für den Arbeitsweg.